Brand


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Unsere Leistungen für sie hier im Überblick

 

Wartung und Instandhaltung

  • Prüfung und Wartung von Feuerlöschern aller Bauarten und Hersteller,auch fahrbar bis 250 kg
  • Prüfung von Rauch und Wärme Abzugsanlagen ( RWA Anlagen )
  • Prüfung von Wandhydranten
  • Löschwassertechnik
  • Prüfbericht nach § 16. Betriebssicherheitsverordnung
  • Wartung der Rauchmelder nach Din 14676

 

 

Prüffristen bei Feuerlöschern

Es gibt keine direkte gesetzliche Vorschrift, die Prüfabstände bei Feuerlöschern vorschreibt. In den entsprechenden Normen DIN 14406-4 und DIN EN 3 wird eine Prüffrist von höchstens zwei Jahren festgelegt. Wie bereits erwähnt, sind die Vorgaben in den Normen verbindlich. Somit muss die Brandschutztechnische und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Feuerlöscher nicht mehr 100%ig einsatzfähig ist, wenn die Frist überschritten wurde. Auch der Versicherungsschutz kann dann unter Umständen entfallen. Es ist außerdem möglich, dass sich Prüfabstände aufgrund von besonderen Umgebungsbedingungen oder Sonderregelungen verkürzen.

 

Normen und Vorschriften.Löschgeräte stehen im direkten Zusammenhang mit der Bereitstellung von Hilfe und Sicherheit in Notfallsituationen. Gegenstände aus dieser Kategorie müssen stets einsatzbereit und funktionsfähig sein. Aufgrund ihrer Wichtigkeit unterliegen Feuerlöscher, vor allem im gewerblichen Bereich, zahlreichen Normen und Vorschriften:

  • Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2  - Maßnahmen gegen Brände
  • DIN EN 3 - Tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406 TeiI 4 - Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
  • Nach § 32 Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - TRB 502 Sachkundiger
  • TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
  • Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 - Allgemeine Vorschriften

 

Feuerlöschübungen  in Theorie und Praxis.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von geschulten Beschäftigten Fachkundig zu unterweisen.

Und diese dann als Brandschutzhelfer zu benennen.ASR Massnahmen gegen Brände ,Abschnitt 6.2 Brandschutzhelfer.

Regelmäßige Feuerlöschübungen sind sinnvoll. Bei einer Feuerlöschübung haben die Teilnehmer die Möglichkeit unter

realen Bedingungen einen Brand zu löschen. Selbst die beste Theorie , kann die Praxis nicht ersetzen.

Schauen sie sich die Beiträge auf der rechten Seite an!

 

Vertrieb

  • Feuerlöscher aller Arten nach Anforderung
  • Beschilderung
  • Flucht und Brandschutzpläne
  • Erste Hilfe Ausrüstung
  • Brandschutzzubehör
  • Sicherheitstechnik
  • Löschwassertechnik
  • Rauch und Wärme Melder nach Din 14676

 

Feuerlöscher können Leben retten -vorbeugen ist besser als Heilen


Unqualifizierte oder gar keine Beratung kann hier sehr unangenehme Folgen haben.
Der scheinbar, billige" Feuerlöscher kann schwerwiegende Folgen beim Einsatz im Brandfall nach sich ziehen.


Wie viele Löschmitteleinheiten? Die Wurfweite!  Wasser, Pulver, Schaum, Metallbrandlöscher!!!!

Wir helfen ihnen bei der betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen  Regeltreue hres Unternehmens. Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.


Wir beurteilen Ihren konkreten Brandschutzbedarf vor Ort und beraten Sie sachkundig.

 

 


Rauchmelder/ Gas Melder-CO  schützen Sie und Ihre Familie
Der Landtag in Stuttgart hat am 10.07.2013 in Baden Württemberg die Rauchmelderpflicht beschlossen


Todesfälle bei Bränden im Privatbereich sind selten auf die direkte Einwirkung von Bränden zurückzuführen. Fast immer ist das Ersticken an den hochgiftigen Brandgasen - besonders an Kohlenmonoxid - die Todesursache ( 95%). Die gefährlichen Brandgase wirken zusätzlich einschläfernd,(nach 3-5 Atemzüge).

Die meisten Brandopfer  verunglücken Nachts in den eigenen vier Wänden.Nachts schläft auch der Geruchssinn.

200 ppm Leichte Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit nach 2 bis 3 Stunden
400 ppm Kopfschmerzen im vorderem Kopfbereich innerhalb 1 bis 2 Stunden, lebensbedrohlich nach 3 Stunden
800 ppm Schwindelgefühl, Übelkeit und Krämpfe innerhalb 45 Minuten. Bewusstlosigkeit innerhalb von 2 Stunden. Tod innerhalb von 2 bis 3 Stunden
1600 ppm Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Übelkeit innerhalb 20 Minuten, Tod innerhalb von 1 Stunde
6400 ppm Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Übelkeit innerhalb 1 bis 2 Minuten, Tod innerhalb von 10 bis 15 Minuten

 

Landesbauordnung  § 15 Brandschutz

(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

 

Deshalb sind Rauchmelder jetzt Pflicht in Baden Württemberg. In Neu und Umbauten sofort! Alle anderen bis Ende 2014

 

 

 


Unser Unternehmen ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert
Zertifikat - Registrier - Nr.: 70 100 M 834 / 2

 

Brandschutztechnik  Bad Wimpfen                                                                
Jens Ort                                    
Tel: 0175/8161028

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